Gültig ab: 23. Juli 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Lumina Volt GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Elektroinstallationen, Wartungsarbeiten und sonstigen Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem geschlossenen Vertrag.
Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden entsprechend der gültigen Preisliste berechnet.
Der Auftragnehmer behält sich vor, gleichwertige Materialien und Produkte zu verwenden, sofern diese den technischen Anforderungen entsprechen.
Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Kostenvoranschlägen handelt es sich um unverbindliche Preisangaben, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Preiserhöhungen sind berechtigt, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen und die Erhöhung auf gestiegenen Material- oder Lohnkosten beruht.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Vereinbarte Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Die Einhaltung von Ausführungsfristen setzt voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig beigebracht sowie vereinbarte Zahlungen geleistet hat.
Verzögert sich die Leistung aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, verlängern sich die Fristen entsprechend.
Die Gefahr geht mit der Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über.
Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellung schriftlich gerügt wird.
Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die mangelfreie Ausführung der beauftragten Arbeiten nach dem Stand der Technik.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, bei Bauwerken 5 Jahre.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
Die Gewährleistung entfällt bei:
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zur Rücknahme berechtigt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln und die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten.
Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.